Der BGV sagt 2 x Nein
30.10.2025
 
  
  
Die JUSO-Initiative will Erbschaften und Schenkungen von über 50 Millionen Franken zu 50 Prozent besteuern. Die Steuereinnahmen sollen in die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» fliessen. Die Initiative würde starke Steuerzahler vertreiben und zahlreiche Familienunternehmen gefährden. Der Kantonalvorstand des BGV stellt sich klar gegen die Initiative.
Viele Schweizer KMU sind Familienbetriebe, die über Generationen hinweg aufgebaut wurden, indem allfällige Gewinne ins Unternehmen, Know-how und Innovationen sowie in die Ausbildung der Mitarbeitenden reinvestiert wurden. Bei einer Annahme der Juso-Initiative würde die Nachfolgeregelung erschwert, wenn nicht verunmöglicht. Der Schaden für betroffene Unternehmen und Eigentümer sowie der volkswirtschaftliche Schaden wären enorm. Für die Jungsozialisten ist die Initiative ein erster Schritt zum sozialistischen Umbau der Gesamtwirtschaft. Die Initiative muss deutlich abgelehnt werden, denn sie würde zu einer Enteignung von vielen Familienunternehmen führen.
Worum es geht
Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» der Jungsozialistinnen und -sozialisten (JUSO) verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Die Steuer soll ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken erhoben werden. Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen. Der Ertrag aus dieser Steuer soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone fliessen und zweckgebunden für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» und den «dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Die Initiative sieht in der Übergangsbestimmung vor, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuern im Falle der Annahme der Initiative ab dem Zeitpunkt der Abstimmung gelten. In der Schweiz verfügen schätzungsweise rund 2500 Personen über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken. Insgesamt dürften sich ihre Vermögen auf rund
500 Milliarden Franken belaufen. Dies ergibt bei einer Annahme der Volksinitiative ein theoretisches Ertragspotenzial aus der vorgeschlagenen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer von über vier Milliarden Franken pro Jahr. Allerdings würde es mit der vorgeschlagenen Nachlass- und Schen-
kungssteuer zu starken Verhaltensanpassungen der Steuerpflichtigen kommen. Derzeit zahlt ein Prozent der Steuerzahlenden fast 40 Prozent der direkten Bundessteuer, das heisst über fünf Milliarden Franken. Gemäss Schätzungen könnten zwischen 80 und 95 Prozent des potenziellen Steuersubstrats aus der Schweiz abwandern. Unter dem Strich würde die Initiative für Bund und Kantone daher zu Mindereinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern führen, welche mit höheren Steuern beim Mittelstand kompensiert werden müsste. Mit der Einführung einer Nachlass- und Schenkungssteuer auf Bundesebene würde die Initiative zudem in das Steuersubstrat der Kantone eingreifen. 24 Kantone besteuern Erbschaften bereits heute.
Schwächung des Wirtschaftsstandorts
Die Initiative senkt die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitzstaat für vermögende Personen und Familienunternehmen. Etwa 80 Prozent der Unternehmen sind
Familienbetriebe, und rund die Hälfte von ihnen plant eine Nachfolge innerhalb der Familie. Die Einführung einer 50%-Steuer auf Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken würde vor allem mittelständische Familienunternehmen treffen. Die Nachfolgeregelung in solchen Unternehmen würde durch die hohe Steuerlast nahezu verunmöglicht. Da der Wert solcher Unternehmen oft in Maschinen, Immobilien oder Patenten liegt, müssten Erben Teile ihres Unternehmens oder gar die ganze Firma verkaufen, um an Geld zur Steuerzahlung zu kommen. Schulden in dieser Höhe aufzunehmen, ist illusorisch, da keine Bank solche Kredite gewähren würde. Zahlreiche dieser Unternehmen müssten an ausländische Investoren verkauft werden.
Weitere Informationen: www.juso-steuer-nein.ch
Nein zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-Citoyen-Initiative)»
Der Kantonalvorstand des BGV hat sich einstimmig für die Nein-Parole zur Service-Citoyen-Initiative ausgesprochen. Die Initiative sieht vor, dass Personen mit
Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt in Form des Militärdienstes, des Schutzdienstes oder eines anderen, gleichwertigen Milizdienstes leisten. Auch Personen ohne Schweizer Bürgerrecht könnten eingezogen werden. Im Gegensatz zum heutigen System, das auf Armee, Zivilschutz und Zivildienst beschränkt ist, sollen Dienstpflichtige künftig auch in weiteren öffentlichen oder ökologischen Bereichen eingesetzt werden. Die Initiative schreibt die Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz vor. Analog zum heutigen Dienstpflichtsystem sollen Personen, die keinen Dienst leisten, eine Abgabe leisten. Bei einer Annahme müssten jährlich doppelt so viele Personen Dienst leisten wie heute. Dies würde dem Arbeitsmarkt zahlreiche Arbeitskräfte entziehen, die Wirtschaft belasten und volkswirtschaftlich wenig Sinn ergeben. Es drohten Verzerrungen bei Löhnen, Arbeitsbedingungen und Wettbewerb, während sich die Erwerbsersatz- und Arbeitgeberkosten im Vergleich zu heute verdoppeln würden.
Weitere Informationen: www.buergerdienst-nein.ch



