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Informationen zum Thema «Grenzgänger aus Italien»

19.01.2026

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Wirtschaftsforum Graubünden

Rund 11 000 Grenzgänger, überwiegend aus Italien, arbeiten in Graubünden, insbesondere in Südbünden. Seit 2010 hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Das neue Grenzgängerabkommen mit Italien, das seit 2024 in Kraft ist, hat bei Arbeitgebern und italienischen Arbeitnehmenden zahlreiche Fragen ausgelöst. Für neue Grenzgänger bedeutet das Abkommen eine höhere Steuerbelastung, was die Rekrutierung für Betriebe teilweise erschwert. Der BGV hat in einem Merkblatt die wichtigsten Informationen in Form eines F&Q sowie nützliche weiterführende Links zum neuen Grenzgängerabkommen zusammengestellt.

Welche Bedeutung haben die Grenzgänger für die Wirtschaft Graubündens?
Für die Wirtschaft in Südbünden sind Grenzgänger von zentraler Bedeutung. In einzelnen Regionen wie dem Oberengadin wird fast jede dritte Arbeitsstelle durch Arbeitskräfte aus dem benachbarten Italien besetzt, bei Bergbahnen und im Tourismus teils sogar jede zweite. Insgesamt arbeiten in Graubünden knapp 11 000 Grenzgänger, über 90 Prozent davon stammen aus Italien, vor allem aus der Provinz Sondrio. Besonders stark vertreten sind sie im Gastgewerbe, im Bauhaupt- und Nebengewerbe, bei Bergbahnen, im Gesundheitswesen sowie im Detailhandel. Die Zahl der Grenzgänger ist in den letzten Jahren stark angestiegen. So hat sie sich seit 2010 mehr als verdoppelt. Der Grund ist die negative demografische Entwicklung und die positive wirtschaftliche Entwicklung. Das höhere Lohnniveau und der starke Franken machen die Grenzregionen zu einem attraktiven Arbeitsort. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist insbesondere nach der Pandemie deutlich gestiegen. Ohne Grenzgänger könnten zahlreiche Betriebe ihren Betrieb nicht aufrechterhalten, Baustellen kämen zum Stillstand und touristische Infrastrukturen wären nicht funktionsfähig.

Anteil der Grenzgänger/innen an den Beschäftigten nach Gemeinde

Warum ist das Theam Grenzgänger so aktuell?
Mit dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien, das seit Januar 2024 angewendet wird, hat sich die Ausgangslage spürbar verändert. Für sogenannte neue Grenzgänger, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 17. Juli 2023 aufgenommen haben, gilt ein neues Steuerregime. Sie werden weiterhin in der Schweiz quellenbesteuert, zusätzlich jedoch auch regulär in Italien. Zwar wird die Schweizer Steuer angerechnet, dennoch kann die Gesamtsteuerbelastung je nach individueller Situation bis zu 25 oder sogar 30 Prozent des Nettolohns betragen. Dies führt zu einer deutlichen Reduktion des verfügbaren Einkommens. Die sogenannten alten Grenzgänger, die bereits vor dem Stichtag in der Schweiz tätig waren, unterliegen bis Ende 2033 weiterhin dem alten System mit ausschliesslicher Besteuerung in der Schweiz.

Was sind die Auswirkungen für Arbeitgeber?
Für Betriebe bedeutet das neue Grenzgängerabkommen vor allem mehr Unsicherheit bei der Rekrutierung. Die Erfahrungen zeigen, dass erste Grenzgänger vermehrt Auskünfte im Bereich von Besteuerung und Aufenthalt vonseiten der Arbeitgeber wünschen und andererseits, dass es schwieriger geworden ist, neue Grenzgänger zu rekrutieren. Interessierte Arbeitnehmer aus Italien sind kritischer und entscheiden sich vermehrt gegen eine Anstellung in der Schweiz, da sich der finanzielle Aufwand durch Steuern, Fahrkosten und Lebenshaltungskosten weniger lohnt. Besonders betroffen ist das Baugewerbe mit einem hohen Anteil an Grenzgängern. Hinzu kommt ein erhöhter administrativer Aufwand für Unternehmen, da steuerliche Einstufungen komplexer geworden sind und Veranlagungen länger dauern. Auch wenn der Nettolohn von neuen Grenzgängern spürbar gesunken ist, liegt dieser bei vielen Funktionen in der Schweiz noch immer höher. Vielfach beträgt er weiterhin das Doppelte des Nettolohns für die gleiche Funktion in Italien.

Was kann der Bündner Gewerbeverband oder der Kanton unternehmen?
Politisch sind die Handlungsspielräume auf kantonaler Ebene begrenzt, da es sich um ein nationales Abkommen handelt, welches in Kraft ist. Es gilt nun politisch sicherzustellen, dass der Status für bisherige Grenzgänger bis 2033 erhalten bleibt und ab 2033 nicht eine weitere Verschlechterung eintritt.

Entwicklung der Anzahl Grenzgänger/innen in Graubünden seit 2010

Bild: Wirtschaftsforum Graubünden

 

Was kann ich als Arbeitgeber unternehmen?
Als Arbeitgeber kann ich ausländische Arbeitskräfte und Grenzgänger beratend unterstützen und informieren. Um attraktiv zu bleiben, investieren zahlreiche Betriebe bereits heute in höhere Löhne, flexible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten sowie in Transportlösungen oder Wohnangebote für Grenzgänger. Da der Lohnunterschied für die gleiche Funktion zwischen der Schweiz und Italien nach wie vor sehr gross ist und die Arbeitsplatzsicherheit in der Schweiz deutlich höher liegt, bleibt eine Anstellung für italienische Arbeitnehmer trotz des neuen Grenzgängerabkommens attraktiv. In Italien erfolgt beispielsweise ein Grossteil der Anstellungen befristet.

Gibt es aus steuerlicher Sicht Ausweichmöglichkeiten
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten gibt es heutzutage praktisch keine. Der Wochenaufenthalt bringt keine steuerlichen Vorteile mit sich, und ein Aufenthalt oder eine Niederlassung in der Schweiz müssen von der italienischen Steuerbehörde anerkannt werden beziehungsweise dürfen nicht beanstandet werden. Verbleibt der Wohnsitz der Familie in Italien, wird der Wohnsitz des Arbeitnehmers in der Schweiz in der Regel nicht anerkannt.

Welcher Einfluss hat der Wohnsitzwechsel oder ein Wochenaufenthalt in der Schweiz?
Der Wohnsitzwechsel in die Schweiz (Aufenthaltsbewilligung B oder C) führt dazu, dass die betroffenen Personen ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig sind. Es zeigt sich, dass Grenzgänger vermehrt einen Wohnsitzwechsel in die Schweiz prüfen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass geeigneter Wohnraum gefunden und der Wohnsitzwechsel tatsächlich vollzogen werden muss. Ein Scheinwohnsitz in der Schweiz kann in Italien rechtlich als Steuervergehen geahndet werden und hohe Bussen nach sich ziehen. Ein Wohnsitzwechsel ist daher sorgfältig zu prüfen. Es sind auch die Krankenversicherungspflicht sowie Lebenshaltungs- und Wohnkosten zu berücksichtigen.

Wochenaufenthalter bleiben in Italien steuerpflichtig, es gibt keine Abzüge für den Wochenaufenthalt in Italien. Der Wechsel zu einem Wochenaufenthaltsstatus bringt keine steuerlichen Vorteile in Italien. Bei alten echten Grenzgängern (innerhalb der 20-km-Zone) führt der Wochenaufenthalt sogar zum Verlust des Grenzgängerstatus und somit zu einer Verschlechterung der Besteuerung in Italien. Wechseln alte Grenzgänger ihren Status zu Grenzgänger mit Wochenaufenthalt, verlieren sie ihren bisherigen Grenzgängerstatus und werden dadurch in Italien steuerpflichtig.

Unechte alte und neue Grenzgänger (ausserhalb der 20-km-Zone) sowie Kurzaufenthalter (Aufenthaltsbewilligung L, ohne tägliche Heimkehr) können beantragen, nach einem indexierten pauschalen Lohn (Konventionallohn) in Italien besteuert zu werden. Insbesondere für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen, wie Kaderpersonen oder ausgewiesene Fachkräfte, kann sich diese Art der Besteuerung lohnen.

Welchen Einfluss hat die Aufenthaltsbewilligung auf die Besteuerung?
Grundsätzlich hat die Aufenthaltsbewilligung keinen Einfluss auf die Besteuerung. Grenzgänger werden je nach Dauer ihres Grenzgängerstatus und ihrem Wohnort unterschiedlich besteuert. Für die Besteuerung sogenannter echter Grenzgänger sind insbesondere die 20-km-Zone, die tägliche Rückkehr an den Wohnort sowie der Zeitpunkt der Anstellung – zwischen dem 31.12.2018 und dem 17.07.2023 – massgeblich für die Unterscheidung zwischen alten und neuen Grenzgängern.

Wie werden Grenzgänger und andere italienische Arbeitnehmer besteuert, welche in der Schweiz arbeiten?
Grenzgänger werden je nach Dauer ihres Grenzgängerstatus und Wohnorts unterschiedlich besteuert.

 

  STATUS STEUERN SCHWEIZ STEUERN ITALIEN
Alte echte Grenzgänger
(Arbeitsverhältnis vor 17.07.2023)
Bewilligung G oder L, tägliche Heimkehr und
20-km-Zone
Quellensteuer
(Tarife A, B, C und H)
Keine Steuer (Italien erhält 40% der Quellensteuer aus der Schweiz)
Neue echte Grenzgänger
(Arbeitsverhältnis nach 17.07.2023)
Bewilligung G oder L, tägliche Heimkehr und 20-km-Zone
20-km-Zone
80% der Quellensteuer (Tarife R, S, T und U) Ordentliche Besteuerung unter Anrechnung der Quellensteuer in der Schweiz, zudem Freibetrag von
10 000 Euro (Informationsaustausch)
Unechte alte und neue Grenzgänger Bewilligung G oder L, ausserhalb 20-km-Zone, tägliche Heimkehr Quellensteuer (Tarife A, B, C und H) Ordentliche Besteuerung und Freibetrag von 10 000 Euro oder Besteuerung anhand Konventionallohn.
Beides unter Anrechnung der Quellensteuer (Informationsaustausch)
Kurzaufenthalter Bewilligung G oder L, ausserhalb 20-km-Zone,
ohne tägliche Heimkehr
Quellensteuer (Tarife A, B, C und H) Ordentliche Besteuerung oder Besteuerung anhand Konventionallohn.
Beides unter Anrechnung der Quellensteuer (Informationsaustausch)
Niedergelassene Arbeitnehmer Bewilligung B (Aufenthalt) und C (Niederlassung) Quellensteuer (Tarife A, B, C und H), C-Bewilligung ordentliche Veranlagung Keine Einkommenssteuer, sofern Wohnsitznahme in der Schweiz nicht von Italien beanstandet wird

 

Dokumente
Grenzgänger aus Italien» für Arbeitgeber:

Merkblatt

Merkball (italienisch)

Schwerpunktthema Grenzgänger in der «Engadiner Post»:

Engadin

Mitgliederumfrage: Grenzgänger gewinnen an Bedeutung – Hürden bleiben

Grenzgänger spielen für einen Drittel der Bündner Betriebe eine wichtigere Rolle als noch vor zehn Jahren. Ein Drittel der Umfrageteilnehmenden ist auf Grenzgänger angewiesen, um den Personalbedarf zu decken. Allerdings erschweren steuerliche Hürden die Rekrutierung – rund die Hälfte der Betriebe haben grössere Schwierigkeiten Grenzgänger zu rekrutieren als vor Inkrafttreten des Doppelbesteuerungs­abkommens. Positiv: Die Integration in gemischten Teams funktioniert laut einer grossen Mehrheit der Betriebe gut (73%).

Zur Auswertung der Umfrage

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