Revision der Strassenverkehrssteuer und «Verkehr ’45»
06.06.2026
Sowohl auf Kantons- als auch Bundesebene stehen wichtige Weichenstellungen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und bei deren Finanzierung an. Der Grosse Rat verabschiedete in der letzten Session die Revision der Strassenverkehrssteuer. Auf Bundesebene stehen die Revision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie die Vorlage «Verkehr ’45» an, welche die Ausbauschritte der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 definiert.
Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur erfolgt über Spezialfinanzierungen und nicht über den allgemeinen Staatshaushalt. Auf Bundesebene sind dies der Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Auf kantonaler Ebene betrifft es die Spezialfinanzierung Strassen, der sogenannte Bündner Kantonsstrassenfonds. Die Finanzierung des NAF wird im Zusammenhang mit der Revision der LSVA in den kommenden Jahren angepasst werden.
Revision Strassenverkehrssteuer
In der Aprilsession beriet der Grosse Rat die Totalrevision der Strassenverkehrssteuer. Der BGV setzte sich in der Vernehmlassung für eine technologie- und ertragsneutrale Reform ein. Künftig werden auch Fahrzeuge mit Elektroantrieb besteuert, bis 2035 mit einem reduzierten Satz. Die Regierungsvorlage wurde auf Antrag der vorberatenden Kommission angepasst und die Erträge reduziert. Dennoch resultieren gemäss Berechnungen des BGV rund zehn Prozent Mehreinnahmen im Vergleich zu 2025. Jan Koch, Vizepräsident des BGV und Grossrat, sagt: «Drei Viertel der Fahrzeughalter werden mit der Revision mehr Strassensteuern bezahlen. Wenn die Regierung dabei von Ertragsneutralität spricht, ist das unredlich.»
Dank eines Antrags von Koch verbleiben die Mehreinnahmen von rund acht Millionen Franken pro Jahr zweckgebunden in der Strassenfinanzierung. Der Deckel von 100 Millionen Franken bei der Spezialfinanzierung Strassen wurde gestrichen. Dadurch stehen künftig ähnlich viele Mittel für die Strasseninfrastruktur zur Verfügung wie bisher. Koch kritisiert jedoch, dass der Rabatt für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoss nicht über den Green Deal finanziert wird: «So kommen weiterhin die Halter von Verbrennerfahrzeugen für den Rabatt für Elektrofahrzeuge auf, anstatt dass dieser über den Green Deal finanziert wird.» Denn seit diesem Jahr fliessen jährlich 16 Millionen Franken aus den LSVA-Erträgen in den Bündner Green Deal statt in die Strasseninfrastruktur.
Auch der geplante Wegfall des Rabatts für moderne Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen konnte verhindert werden. Ein Antrag von Unternehmer Bruno Leu sorgte dafür, dass die Vergünstigung für Verbrenner der neusten Generation (Euro-6) bestehen bleibt. Elektro-LKW könnten aufgrund von Topografie und Witterung in Graubünden noch nicht flächendeckend wirtschaftlich eingesetzt werden. Die Regierung zeigte sich bereit, eine von der Wirtschaft geforderte Auslegeordnung zum künftigen Ausbau und zur Finanzierung des Bündner Strassennetzes vorzunehmen. Koch fordert eine langfristige Sicherung der Finanzbeschaffung: «Die Verkehrsinfrastruktur ist die Lebensader Graubündens. Für die dezentrale Besiedlung und Wirtschaft ist ein funktionierendes Strassennetz keine Luxusfrage, sondern eine Grundvoraussetzung.»
Vorlage «Verkehr ’45»
Nach der Ablehnung der Vorlage «Strategisches Entwicklungsprogramm» (STEP) am 24. November 2024 beschloss der Bundesrat, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur neu auszurichten. Künftig sollen Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr erstmals gemeinsam geplant und priorisiert werden. Mit dem Projekt «Verkehr ’45» werden die Grundlagen für den Ausbau der Schweizer Verkehrsinfrastruktur bis 2045 definiert. Basis dafür bilden ein Gutachten der ETH Zürich sowie Analysen verschiedener Bundesämter. Wegen steigender Kosten und begrenzter Mittel sollen Projekte künftig stärker nach Nutzen priorisiert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erarbeitet bis Mitte dieses Jahres eine Vernehmlassungsvorlage, 2027 entscheidet das Parlament über die weiteren Ausbauschritte. Frühere Ausbauprojekte im Bahn- und Strassenbereich, auch in Graubünden, wurden im Rahmen von «Verkehr ’45» fallengelassen oder auf die Zeit nach 2050 verschoben, darunter der vierspurige Ausbau des Isla Bella-Tunnels und die Umfahrung Bivio. Gemäss Koch braucht es deshalb einen grossen Effort, damit das Bündner Nadelöhr Isla Bella mittelfristig geplant wird. «Alle Beteiligten müssen sich in den nächsten eineinhalb Jahren in Bern dafür einsetzen. Die A13 als Alternative zur Gotthardroute ist von nationalem Interesse», so Koch.

