«Wir schaffen kantonsweit eine einheitliche und professionelle Beschaffungspraxis»

Nachhaltiges Bauen bedeutet längst mehr als Energieeffizienz. Immer stärker rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie Gebäude und Infrastrukturen geplant, genutzt und dereinst zurückgebaut werden können, damit Materialien möglichst lange im Kreislauf bleiben. Das neue öffentliche Beschaffungsrecht schafft dafür wichtige Voraussetzungen: Neben dem Preis zählen heute auch Qualität, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten. Regierungsrätin Carmelia Maissen erklärt, was dieser Wandel für öffentliche Bauherren und die Bauwirtschaft bedeutet, wo Zielkonflikte bestehen – und weshalb Kreislauffähigkeit bereits bei der Planung beginnt.

Carmelia Maisen, das neue Beschaffungsrecht wird oft als Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb bezeichnet. Ist dieser Wandel in der Praxis bereits angekommen?
Der Wandel ist eingeleitet, aber er braucht Zeit. Neue gesetzliche Grundlagen allein verändern noch keine langjährigen Abläufe und Denkweisen. Mit dem revidierten Beschaffungsrecht stehen heute neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten gleichwertig im Fokus. Das eröffnet neue Möglichkeiten, innovative und nachhaltige Lösungen stärker zu gewichten. Gleichzeitig gewinnen qualitätssichernde Verfahren und eine differenzierte Bewertung der Angebote weiter an Bedeutung. Unser Ziel ist es, öffentliche Mittel so einzusetzen, dass langfristig qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Bauwerke entstehen.

Was umfasst das Kriterium Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen konkret?
Nachhaltigkeit bedeutet für uns, ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte gesamthaft zu betrachten. Es geht darum, den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks oder Produkts einzubeziehen – von der Planung über die Nutzung bis zum Rückbau und zur Wiederverwertung. Neben den Investitionskosten werden deshalb auch Betrieb, Unterhalt und Entsorgung berücksichtigt. Ebenso wichtig sind faire Arbeitsbedingungen, Ressourcenschonung und ein verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Grundlagen.

Der Kanton hat einen Leitfaden zur kreislauffähigen Beschaffung veröffentlicht. Weshalb war ein solcher Leitfaden notwendig?
Mit den neuen Beschaffungsgrundsätzen haben wir den Anspruch formuliert, bedarfsgerecht, nachhaltig und fair zu beschaffen. Der Leitfaden unterstützt die Mitarbeitenden dabei, diese Grundsätze im Alltag konkret umzusetzen. Er bietet eine praxisnahe Orientierung – von der Bedarfsanalyse über die Projektentwicklung bis zur Ausschreibung – und hilft, Aspekte der Kreislaufwirtschaft frühzeitig in Projekte zu integrieren. So schaffen wir kantonsweit eine einheitliche und professionelle Beschaffungspraxis.

Was bedeutet Kreislauffähigkeit im Bauwesen konkret?
Kreislauffähigkeit beginnt lange vor dem eigentlichen Bauen. Bereits bei der Bedarfsanalyse stellt sich die Frage, ob ein Neubau überhaupt notwendig ist oder ob bestehende Bauten weitergenutzt, umgebaut oder saniert werden können. Wo gebaut wird, sollen Bauwerke möglichst langlebig, flexibel nutzbar sowie einfach reparier- und rückbaubar sein. Ziel ist es, Materialien möglichst hochwertig wiederzuverwenden und Ressourcen im Kreislauf zu halten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.

Unterscheiden sich die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit im Hochbau und im Tiefbau?
Ja, die Anforderungen unterscheiden sich teilweise. Im Hochbau stehen die Anpassungsfähigkeit von Gebäuden, ihre Umnutzbarkeit sowie die Wiederverwendung einzelner Bauteile im Vordergrund. Im Tiefbau sind Bauwerke oft deutlich länger in Betrieb und wesentlich stärkeren Witterungs- und Belastungseinflüssen ausgesetzt. Deshalb gelten dort besonders hohe Anforderungen an Dauerhaftigkeit und Materialqualität. Das gemeinsame Ziel bleibt jedoch dasselbe: Ressourcen möglichst lange und effizient zu nutzen.

Welche Zielkonflikte ergeben sich bei öffentlichen Beschaffungen zwischen Kreislauffähigkeit und anderen Kriterien?
Nachhaltiges Bauen bedeutet immer, verschiedene Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Teilweise bestehen Spannungsfelder zwischen Kreislauffähigkeit, Dauerhaftigkeit, Qualität oder Wirtschaftlichkeit. Gerade im Tiefbau müssen beispielsweise hohe Anforderungen an Sicherheit und Lebensdauer erfüllt werden. Deshalb suchen wir jeweils Lösungen, welche ökologische, technische und wirtschaftliche Anforderungen möglichst ausgewogen miteinander verbinden.

Welche Lösungsansätze sehen Sie, um diese Zielkonflikte zu entschärfen?
Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus. Gleichzeitig entwickeln sich Materialien und Aufbereitungstechnologien laufend weiter. Neue Verfahren werden künftig eine hochwertigere Wiederverwertung ermöglichen und damit Zielkonflikte weiter reduzieren. Ebenso wichtig ist der offene Dialog mit Planenden, Bauwirtschaft und Forschung, damit Innovationen rasch in die Praxis einfliessen können.

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen, wie sich eine Ausschreibung für ein Bauprojekt künftig von früher unterscheiden wird im Hinblick auf die Kreislauffähigkeit?
Nachhaltigkeitsaspekte werden künftig deutlich systematischer bewertet. Je nach Projekt können beispielsweise der Recyclinganteil von Baustoffen, der CO₂-Fussabdruck von Materialien oder die Reparierbarkeit und Rückbaubarkeit eines Bauwerks in die Bewertung einfliessen. Gleichzeitig setzen wir auf möglichst einfache und nachvollziehbare Kriterien, damit die Verfahren praktikabel bleiben und Innovationen gefördert werden.

Der Kanton verfügt mit seinen Verkehrs- und Infrastrukturprojekten über grosse Potenziale für die Wiederverwertung von Aushub- und Abbruchmaterialien. Weshalb wird im Tiefbau noch nicht häufiger Recyclingbeton eingesetzt?
Unser Ziel ist es, den Einsatz hochwertiger Recyclingbaustoffe kontinuierlich auszubauen und Stoffkreisläufe möglichst konsequent zu schliessen. Bereits heute werden im Tiefbau grosse Mengen an Recyclingmaterial eingesetzt – etwa bei unbewehrtem Beton oder in ungebundenen Gemischen. Letztere sind jedoch langfristig keine nachhaltige Lösung, weil dabei unterschiedliche mineralische Fraktionen dauerhaft vermischt werden und beim späteren Rückbau in der Regel nicht mehr sortenrein zurückgewonnen werden können. Dadurch wird ihre gleichwertige Wiederverwendung erschwert und Stoffkreisläufe können nicht geschlossen werden. Entsprechend wird ihre Verwendung künftig schrittweise zurückgehen. Gerade deshalb wollen wir den Einsatz von Recyclingbeton dort ausbauen, wo dies technisch möglich ist. Bei bewehrten Konstruktionen gelten allerdings sehr hohe Anforderungen an Dauerhaftigkeit und Sicherheit, weshalb Recyclingbeton heute noch nicht überall eingesetzt werden kann. Die Material- und Aufbereitungstechnologien entwickeln sich jedoch laufend weiter. Wir sind überzeugt, dass künftig in immer mehr Anwendungsbereichen hochwertige Recyclingbaustoffe eingesetzt werden können.

Viele Unternehmen befürchten, dass nachhaltige Beschaffung die Verfahren komplexer und aufwendiger macht. Wie stellen Sie sicher, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen weiterhin faire Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen haben?
Faire Wettbewerbsbedingungen sind uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb achten wir darauf, Nachhaltigkeitskriterien möglichst klar, nachvollziehbar und mit vertretbarem Aufwand umzusetzen. Wo immer möglich stützen wir uns auf bestehende Nachweise oder standardisierte Kriterien. Unser Ziel ist, Innovation und Nachhaltigkeit zu fördern, ohne insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit unnötiger Bürokratie zu belasten.

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