Der BGV empfiehlt 2x Ja

Das Thema Wohnraum für Einheimische beschäftigt auch die Unternehmen.

Der Bündner Gewerbeverband (BGV) hat für die beiden nationalen Abstimmungen vom 28. September die Ja-Parolen beschlossen.

Mit der Abstimmungsvorlage zur Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften wird der Eigenmietwert abgeschafft, was der BGV begrüsst. Der BGV ist überzeugt, dass für einen Grossteil seiner Mitglieder die Vorteile der Vorlage die Nachteile überwiegen. Das E-ID-Gesetz betrifft die Einführung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität, welche einen sicheren digitalen Identitätsnachweis ermöglichen soll. Diese bildet eine wichtige Grundlage, um Prozesse in der Verwaltung und Privatwirtschaft effizienter, sicherer und einfacher zu gestalten. Entsprechend empfiehlt der BGV auch ein Ja zu dieser Vorlage.

Warum ein Ja zum e-ID-Gesetz?
Die neue e-ID wird vom Staat ausgestellt und die Daten werden dezentral auf dem Smartphone gespeichert. Damit bleiben sie unter Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer, Missbrauch durch Staat oder Private ist ausgeschlossen. Die e-ID beschränkt den Datenaustausch auf das Notwendige, gibt nur situationsbezogene Angaben preis und speichert weder Zeitpunkt noch Ort der Nutzung – Bewegungsprofile sind unmöglich. Sie erleichtert den Zugang zu Behördenleistungen, spart Zeit und Papier und macht den digitalen Alltag moderner und sicherer. Auch Unternehmen profitieren von einer verlässlichen Identifikation, Fälschungen werden erschwert. Die Nutzung ist freiwillig und alle Kritikpunkte der 2021 abgelehnten Vorlage wurden berücksichtigt. Zudem schafft die e-ID eine Basis für künftige digitale Anwendungen in Verwaltung und Privatwirtschaft.

Warum ein Ja zur Abschaffung Eigenmietwert?
Die Reform schafft mehr Gerechtigkeit, indem der Eigenmietwert als fiktives Einkommen abgeschafft wird. Besonders Familien, Rentner und Personen mit einem niedrigem Einkommen werden so entlastet, während Liegenschaften weiterhin über Vermögens- und Liegenschaftssteuern erfasst bleiben. Dabei wird der Verschuldungsabbau gefördert: Ohne steuerliche Begünstigung von Hypothekarzinsen lohnt sich das Abbezahlen von Schulden stärker. Für Erstkäufer gibt es einen befristeten Übergangsabzug, um Wohneigentum zugänglicher zu machen. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, Zweitwohnungen zu besteuern, so dass diese auch für Graubünden wichtige Möglichkeit als Einnahmequelle erhalten bleibt. Insgesamt bringt die Reform einen fairen Kompromiss: Eigenmietwert und Steuerabzüge werden gleichermassen abgeschafft. Die Vorlage vereinfacht das Steuersystem und reduziert Verwaltungsaufwand für Bürger/innen und Behörden.

 

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