Der BGV empfiehlt 2x Ja
28.08.2025

Der Kantonalvorstand des «Bündner Gewerbeverbandes» hat für die nationalen Abstimmungen vom 28. September jeweils die Ja-Parolen beschlossen. Die Abstimmungsvorlage zur Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften betrifft die Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Damit verbunden sind die Abschaffung des Eigenmietwerts sowie bisherige Steuerabzüge. Der Kantonalvorstand des BGV hat sich darum für die Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Gegen das e-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Der BGV stellt sich klar hinter die Vorlage, welche bedeutende Verbesserungen gegenüber der Vorlage aus dem Jahr 2021 beinhaltet. Bereits damals hatte der BGV die Ja-Parole beschlossen, das Stimmvolk die Vorlage jedoch abgelehnt.
Ja zur Abschaffung Eigenmietwert
Der Eigenmietwert gilt derzeit als fiktives Einkommen und wird nach kantonalen Regeln aufgrund amtlicher Schätzungen besteuert. Eigentümer können dafür bisher Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Die Vorlage «Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» betrifft die Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Kernpunkt ist die Abschaffung des Eigenmietwerts, wofür gleichzeitig die Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entfallen. Ausnahmen gibt es für energiesparende Massnahmen (bis 2050), Schuldzinsen bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften sowie einen zeitlich und betragsmässig begrenzten Ersterwerberabzug. Mit der Vorlage sollen die Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einführen können. Ob die Reform für die öffentliche Hand zu Minder- oder Mehreinnahmen führt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab: Bei tiefen Zinsen sinkt die Steuerlast für viele Eigenheimbesitzende, bei hohen Zinsen steigt sie, da Schuldzinsen weitgehend nicht mehr abgezogen werden können.
Die Reform schafft mehr Gerechtigkeit, indem der Eigenmietwert als fiktives Einkommen abgeschafft wird. Besonders Familien, Rentner und Personen mit tiefem Einkommen werden so entlastet, während Liegenschaften weiterhin über Vermögens- und Liegenschaftssteuern erfasst bleiben. Dabei wird der Verschuldungsabbau gefördert: Ohne steuerliche Begünstigung von Hypothekarzinsen lohnt sich das Abbezahlen von Schulden stärker. Für Erstkäufer gibt es einen befristeten Übergangsabzug, um Wohneigentum zugänglicher zu machen. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, Zweitwohnungen zu besteuern, so dass diese auch für Graubünden wichtige Möglichkeit als Einnahmequelle erhalten bleibt. Insgesamt bringt die Reform einen fairen Kompromiss: Eigenmietwert und Steuerabzüge werden gleichermassen abgeschafft. Die Vorlage vereinfacht das Steuersystem und reduziert Verwaltungsaufwand für Bürger/innen und Behörden. Weitere Informationen: www.faire-steuern.ch
Ja zum e-ID-Gesetz
Die Vorlage zum e-ID-Gesetz sieht die Einführung einer staatlich ausgestellten elektronischen Identität vor. Bürger/innen sollen sich damit digital und sicher ausweisen können. Dank minimalem Datenaustausch und Verzicht auf zentrale Speicherung sind Datenschutz und Privatsphäre umfassend gewährleistet. Aufgrund von Verschlüsselungstechnologien soll die Datensicherheit gewährleistet sein. Die e-ID ist freiwillig und kostenlos. Der analoge Behördenweg bleibt erhalten. Die e-ID ermöglicht eine Vielzahl nützlicher Anwendungen, sofern eine Überprüfung der Identität gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss eines Handyvertrags, der Unternehmensgründung, der Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis. Über die e-ID-Infrastruktur können auch weitere digitale Nachweise ausgestellt werden – darunter der Fahrausweis, Wohnsitzbestätigungen oder Krankenkassenkarten. Die e-ID soll von allen Personen bezogen werden können, die eine Identitätskarte, einen Reisepass oder einen in der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis besitzen. Entwickelt wurde die e-ID in einem offenen Prozess mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft; der Quellcode ist öffentlich einsehbar.
Die neue e-ID wird vom Staat ausgestellt und die Daten werden dezentral auf dem Smartphone gespeichert. Damit bleiben sie unter Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer, Missbrauch durch Staat oder Private ist ausgeschlossen. Die e-ID beschränkt den Datenaustausch auf das Notwendige, gibt nur situ-ationsbezogene Angaben preis und speichert weder Zeitpunkt noch Ort der Nutzung – Bewegungsprofile sind unmöglich. Sie erleichtert den Zugang zu Behördenleistungen, spart Zeit und Papier und macht den digitalen Alltag moderner und sicherer. Auch Unternehmen profitieren von einer verlässlichen Identifikation, Fälschungen werden erschwert. Die Nutzung ist freiwillig und alle Kritikpunkte der 2021 abgelehnten Vorlage wurden berücksichtigt. Zudem schafft die e-ID eine Basis für künftige digitale Anwendungen in Verwaltung und Privatwirtschaft. Weitere Informationen: www.ja-zur-eid.ch