Gesetz über die Höhere Berufsbildung gelungen
11.03.2026
Gesetz über die Höhere Berufsbildung gelungen
An der kommenden Aprilsession des Grossen Rats ist neben der Einführung eines neuen Gesetzes über die Höhere Berufsbildung auch die Revision der Verkehrssteuer traktandiert. Der BGV unterstützt beide Vorlagen. Zahlreiche im Rahmen der Vernehmlassung geäusserte Forderungen der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden (DWGR) wurden aufgenommen. Bei der Revision der Verkehrssteuer sehen die DWGR jedoch weiterhin Anpassungsbedarf.
Bl. Der BGV unterstützt zusammen mit den anderen Dachorganisationen der Wirtschaft ausdrücklich die Einführung eines Gesetzes über die Höhere Berufsbildung (GHB). Dadurch kann die Höhere Berufsbildung gestärkt und langfristig im Kanton gesichert werden. Gleichzeitig wird ihre grosse wirtschaftliche Bedeutung angemessen zum Ausdruck gebracht. Der BGV hat die Stärkung der Höheren Berufsbildung als Schwerpunkt in seine Strategie «Berufsbildung Graubünden 2035» aufgenommen und zeigt sich entsprechend zufrieden. Der Kanton Graubünden wäre der erste Kanton mit einer entsprechenden Gesetzgebung. Mit dem neuen Gesetz zeigt die Bündner Regierung Weitsicht. Es ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung der Berufsbildung in Graubünden.
Erhöhung der Finanzmittel
Die Höhere Berufsbildung geniesst in allen Branchen und Unternehmen in Graubünden ein hohes Ansehen und wird angesichts des Fachkräftemangels weiter an Bedeutung gewinnen. Mit dem neuen Gesetz soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Angebote der Höheren Berufsbildung im Kanton angeboten werden können. Neben der bisherigen Defizitfinanzierung wird neu eine Pauschalfinanzierung eingeführt, welche den unterschiedlichen Herausforderungen der Bildungseinrichtungen besser Rechnung trägt. Dadurch werden die notwendige Flexibilität gewahrt und die Innovationskraft der Institutionen gestärkt. Insbesondere gilt dies für die grösste Institution, die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz. Die Forderung der DWGR nach einer deutlichen Mittelaufstockung im Finanzplan wurde grösstenteils erfüllt. Neu sollen jährlich rund vier Millionen Franken mehr in die Höhere Berufsbildung investiert werden. Diese Erhöhung entspricht dem Auftrag Heini zur Stärkung der Berufsbildung. Der BGV ist überzeugt, dass diese zusätzlichen Mittel einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels leisten.
Stärkung der Zusammenarbeit
Die Verbundpartnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft ist eine zentrale Säule der Berufsbildung. Mit dem GHB stärkt der Kanton diese Zusammenarbeit und legt fest, dass die Institutionen der Höheren Berufsbildung mit der Wirtschaft zu kooperieren haben. Entsprechend sind die Angebote konsequent an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts auszurichten. Für einen starken Bildungsstandort Graubünden ist zudem die Zusammenarbeit der Institutionen der Höheren Berufsbildung mit Hochschulen und Forschungsstätten von grosser Bedeutung. Auch diese Partnerschaft wird mit dem neuen Gesetz gestärkt und Kooperationsvorhaben können gefördert werden. Neu legt die Regierung zudem eine kantonale Strategie der Höheren Berufsbildung fest. Der Wissens- und Technologietransfer ist ein zentraler Treiber für Innovationen in der Wirtschaft, weshalb der BGV begrüsst, dass entsprechende Vorhaben künftig auch in der Höheren Berufsbildung gefördert werden können – auch dies ein schweizweites Novum.
Verkehrssteuer
Die DWGR begrüssen, dass die künftige Strassenverkehrssteuer technologieneutral ausgestaltet und – solange notwendig – mit einem ökologischen Lenkungseffekt versehen werden soll. Für die DWGR sind die Ertragsstabilität und -neutralität der künftigen Strassenverkehrssteuer zentral. Auch mit der nunmehr vorliegenden Botschaft der Regierung ist weiterhin nicht klar, ob die Totalrevision nicht zu höheren Steuereinnahmen führt. Dies bedarf einer Klärung und allfälliger Anpassungen im Rahmen der parlamentarischen Beratung.
Einige durch die DWGR im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachte Forderungen wurden in die Vorlage aufgenommen, namentlich der Verzicht auf eine Anpassung an die Teuerung sowie die Überarbeitung des Bonussystems für ökologische Antriebssysteme. Nicht berücksichtigt wurden hingegen die Forderung nach einer Unterscheidung zwischen Personenwagen und Nutzfahrzeugen, die Aufhebung der Steuerbefreiung und Steuerermässigung für kantonale und kommunale Fahrzeuge. Ausserdem stehen die DWGR der nunmehr in der Botschaft neu vorgeschlagenen Steuerbefreiung für den öV ebenfalls kritisch gegenüber. Die DWGR vertreten die Haltung, dass auch kantonale und kommunale Fahrzeuge sowie der strassengebundene öffentliche Verkehr die Strassen benutzen und diese entsprechend belasten. Daher haben auch diese Fahrzeuge einen angemessenen Beitrag an die Strassenfinanzierung zu leisten.
Ebenso ist die Regierung in der Botschaft nur am Rande auf die Forderung eingegangen, im Rahmen der Vorlage eine Auslegeordnung zur Finanzierungsstruktur der Spezialfinanzierung Strassen vorzunehmen. Aufgrund der grossen Bedeutung der Strasseninfrastruktur für den Kanton Graubünden fordern die DWGR weiterhin, eine umfassende Auslegeordnung über die heute und künftig benötigten Mittel in der Spezialfinanzierung Strassen zu erstellen sowie die bestehende und zukünftige Finanzierungsstruktur dieser Spezialfinanzierung darzustellen.

