Pro und Contra zur SRG-Initiative

Der Kantonalvorstand des BGV hat sich für die Ja-Parole zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initia­tive)» ausgesprochen. Ausschlaggebend für das Ja war die ungerechte umsatz­basierte TV- und Radio-Abgabe für Unternehmen. Die Gegner der Vorlage haben auf die Risiken für die Bündner Medien mit ihrer Dreisprachigkeit hingewiesen.

Die Parole zur SRG-Initiative wurde innerhalb des BGV kontrovers diskutiert. Eine Stimmfreigabe wurde von den Mitgliedern des Kantonalvorstands abgelehnt. Nach ­einer Diskussionsrunde zwischen BGV-­Vizepräsident Jan Koch und Vicent Augustin (Verwaltungsrat der SRG SSR und Präsident der SRG SSR Svizra Rumantscha) äusserten sich Gegner und Befürworter. BGV-Präsident Viktor Scharegg sagt dazu: «In unserem Verband leben wir die offene Dis­kussion und treffen unsere Entscheide demokratisch. Nach einer Debatte hat unser Kantonalvorstand die Ja-Parole gefasst. Diese Abstimmungsempfehlung gilt es im Verband zu akzeptieren.

Um was geht es bei der SRG-Initiative?
Mit der Initiative soll die Medienabgabe (Serafe-Gebühr) für Haushalte von heute 335 Franken pro Haushalt und Jahr auf 200 Franken gesenkt werden. Die umsatzbasierte Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen soll vollständig abgeschafft werden. Zudem sieht der Initiativtext vor, dass der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen künftig nicht mitwächst, falls die Zahl der Haushalte zunimmt. Stattdessen sollen die Gebühren entsprechend gesenkt werden. Unverändert bleiben sollen die relativen Anteile der Sprachregionen an den Medieneinnahmen. Die Initiative hält ausserdem fest, dass die Gebührensenkung nicht zulasten privater Medienunternehmen erfolgen darf. Diese sollen weiterhin gleich hohe Beiträge erhalten wie bisher. Aufgrund der Mindereinnahmen wird die SRG ihr heutiges Angebot nicht mehr im gleichen Umfang weiterführen können. Gemäss Initiative soll sie künftig ausschliesslich Radio- und Fernsehprogramme anbieten, die einen «unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit» erbringen.

Die Medienabgabe lag bis 2019 bei 451 Franken pro Jahr, wurde anschliessend auf 365 Franken gesenkt und beträgt heute 335 Franken. Der Bundesrat hat bereits beschlossen, die Abgabe in zwei weiteren Schritten auf 300 Franken zu reduzieren: ab 2027 auf 312 Franken und ab 2029 auf 300 Franken pro Jahr.Derzeit sind mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500 000 Franken verpflichtet, eine umsatzbasierte Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen zu entrichten. Diese ist in mehrere Tarifstufen gegliedert und reicht von 160 bis 49 925 Franken pro Jahr. Gemäss Bundesratsentscheid wird die Umsatzlimite für die Abgabepflicht ab 2027 auf 1,2 Millionen Franken erhöht. Dadurch werden rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit; rund 80 000 Unternehmen bleiben weiterhin abgabepflichtig.

Das Jahresbudget der SRG beträgt rund 1,56 Milliarden Franken, wovon knapp 1,3 Milliarden Franken aus Gebührengeldern stammen. Private konzessionierte Medienunternehmen erhalten jährlich rund 80 Millionen Franken, was etwa fünf Prozent entspricht. Mit den vom Bundesrat beschlossenen Senkungen würde die SRG ab 2029 noch rund 930 Millionen Franken aus der Medienabgabe erhalten. Bei Annahme der Initiative lägen diese Einnahmen bei rund 650 Millionen Franken. Die Unternehmensabgabe trägt heute rund 180 Millionen Franken zu den gesamten Gebührenerträgen bei.


Jan Koch: «Die Initiative verdient ein deutliches JA»

Aus Sicht des Gewerbes ist ein Punkt zentral: Die Initiative beendet die heutige Doppelbelastung. Heute zahlen viele Unternehmen – juristische Personen ebenso wie zahlreiche Einzelunternehmen – die Abgabe als Betrieb und dieselben Personen zusätzlich nochmals privat als Haushalt. Das ist sachlich schwer zu begründen und trifft besonders KMU, die ohnehin unter Kosten- und Bürokratiedruck stehen. Mit der Befreiung der Unternehmen wird diese Doppelbesteuerung aufgehoben: Service public bleibt Aufgabe der Haushalte als Nutzniesser, nicht der Firmen als unfreiwillige Mitfinanzierer. Die Initiative verdient darum ein deutliches JA! Für Graubünden ist gleichzeitig entscheidend, dass die Grundversorgung in allen Landessprachen verlässlich bleibt – besonders mit RTR und RSI. Genau hier setzt die Initiative nicht den Rotstift an, sondern eine Leitplanke: Der Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen bleibt bestehen, damit die sprachlichen Minderheiten weiterhin gleichwertige und hochwertige Programme erhalten. Das ist der Kern – und der muss Priorität haben. Eine schlankere Finanzierung zwingt die SRG, sich konsequent auf diesen Kernauftrag zu konzentrieren: verlässliche Information, regionale Berichterstattung, Kultur und Bildung – statt auf immer neue Nebenangebote, teure Parallelstrukturen und eine Ausdehnung in Bereiche, in denen private Medien längst tätig sind. Gerade in einem Bergkanton ist Nähe wichtiger als Masse: weniger Zentralismus, mehr regionale Relevanz. Gleichzeitig stärkt die Initiative die Medienvielfalt ausserhalb der SRG. Die privaten regionalen Radio- und TV-Veranstalter werden ausdrücklich geschützt: Ihr Gebührenanteil bleibt mindestens auf dem heute konzessionsrechtlich definierten Niveau. Das ist wichtig, weil Medienvielfalt in den Regionen nicht nur von einem Anbieter leben darf. Der Umbau kommt ohnehin. Darum geht es nicht um die Illusion «alles bleibt wie heute», sondern um die richtige Richtung: klare Prioritäten zugunsten des Kernauftrags, spürbar weniger Ausbau, mehr Effizienz und mehr Akzeptanz. Eine SRG, die sich wieder auf das Wesentliche konzentriert, ist langfristig stabiler, gerade für Graubünden, seine Minderheitensprachen und seinen Werkplatz.

Jan Koch, wie wird mit der Halbierung der Einnahmen garantiert, dass ein qualitativ hochwertiges Angebot der medialen Grundversorgung in allen Landessprachen sichergestellt werden kann?
Es wird nicht «das heutige Vollprogramm» garantiert, sondern der Kernauftrag. Der ist im Initiativtext ausdrücklich abgesichert: Der Gesamtertrag unterliegt weiterhin den bisherigen Regeln des Finanzausgleichs zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten. Das zwingt die SRG, Prioritäten zu setzen: Information/Region/Minderheitensprachen zuerst, statt Ausweitung und Doppelspurigkeiten.

Wie wird sichergestellt, dass den privaten Sendern keine Gelder ­gestrichen werden, wie dies die Initiative fordert?
Auch das ist ausdrücklich geregelt: Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe entspricht mindestens der vor Inkrafttreten in ihren Konzessionen definierten Summe. Damit ist der heutige Mindestbetrag geschützt und trägt so massiv zur Medienvielfalt bei.

Würden rätoromanische und italienischsprachige Programme nicht unverhältnismässig stark leiden
Nein – gerade für den Kanton Graubünden ist der entscheidende Satz in den Übergangsbestimmungen: Der Finanzausgleich bleibt bestehen, damit Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme bekommen. Wer behauptet, RTR/RSI seien automatisch die ersten Opfer, ignoriert diese verfassungsrechtliche Leitplanke. Die SRG muss sparen. Der Text zwingt sie aber dazu, zuerst alles Nicht-Kernige zu überprüfen, nicht die Minderheitensprachen.

Nehmen Sie den Abbau von Arbeitsplätzen und die ­Schwächung der Bündner Medienlandschaft bewusst in Kauf?
Der Umbau läuft sowieso: Die SRG hat Ende November 2025 ihr Sparprogramm konkretisiert – bis 2029 sollen rund 270 Millionen Franken eingespart und voraussichtlich 900 Vollzeitstellen abgebaut werden. Die Initiative macht daraus eine klare Grundsatzentscheidung: weniger Zwangsfinanzierung, mehr Fokus auf Grundversorgung. Und: Die Privaten werden im Text abgesichert, was regionaler Vielfalt eher hilft als schadet.

Es geht hier um verhältnismässig tiefe Gebühren, welche weiter gesenkt werden sollen. Ab 2027 werden nur mehr noch 20 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen betroffen sein. Schüttet man nicht das Kind mit dem Bade aus?
Der Bundesrat senkt zwar schrittweise auf 312 Franken ab 2027 und 300 Franken ab 2029 und erhöht die Schwelle für die Unternehmensabgabe auf 1,2 Millionen Umsatz. Damit sind ab 2027 rund 80 Prozent der Unternehmen befreit. Für das Gewerbe bleibt aber die Grundfrage: Warum sollen Unternehmen eine Medienabgabe zahlen – zusätzlich zum Haushalt? Die Initiative beendet diese Doppelbelastung: Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe, und die Abgabe ist auf 200 Franken pro Haushalt begrenzt. Aus unternehmerischer Sicht kommt ein weiterer Punkt hinzu: Eine Abgabe, die sich am Umsatz bemisst, ist ordnungspolitisch immer falsch. Umsatz ist nicht Gewinn. In Branchen mit hohen Material- oder Wareneinsätzen, tiefen Margen oder starken Schwankungen führt eine umsatzbasierte Abgabe zu einer ungerechten Belastung. Solche Modelle bestrafen Wachstum und Investitionen und gehören deshalb grundsätzlich bekämpft.


Dr. iur. Vincent Augustin: «Die Initiative gilt es ­abzulehnen»

Die Bereitstellung unabhängiger, faktenbasierter Informationen durch die SRG und der Schutz vor Desinformation sowie Fakenews sind zentral für eine funktionierende Demokratie. Entsprechend steht die SRG für Qualität und Vertrauen. Einmal pro Woche machen mindestens 83 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren vom SRG-Angebot Gebrauch. Die SRG sendet in allen vier Landessprachen. Sie ist stark in den Regionen verankert und fördert so die Medienvielfalt. Auch RTR hat eine starke regionale Präsenz, so in Scuol, in Samedan, in Savognin, in Ilanz wie auch im Bundeshaus. Die SRG bzw. RTR ist deshalb praktisch der einzige Anbieter für Radio-, Fernseh- und digitale Programme in rätoromanischer Sprache; notabene in allen Idiomen! Bei Annahme der Initiative wird die SRG gewaltige Abstriche an diesem programmlichen An­gebot in rätoromanischer Sprache vor­nehmen müssen. Auch darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die SRG in Chur auch präsent ist mit einem Regionalstudio von SRF in deutscher Sprache und einem solchen der RSI in italienischer Sprache. Mit einem halbierten Budget wäre diese starke Präsenz in den Regionen nicht mehr möglich. Die Generaldirektorin Susanne Wille sagt es so: Eine regional verankerte Berichterstattung in allen Landessprachen – das Herz der SRG – könnten wir nicht mehr sicherstellen. Die Förderung des Zusammenhaltes in der Schweiz und die Verbindung von Regionen und Kulturen, nicht zuletzt sprachlich, würde entscheidend leiden. Die SRG macht gemäss der Konzession auch die Vielfalt des Schweizer Sports sichtbar; also nicht nur die publikumswirksamsten Sportarten wie Fussball, Eishockey oder Ski Alpin. Wer, wenn nicht die SRG, ist dank der Medienabgabe in der Lage, Angebote zu produzieren für Randsportarten? Oder eine weitere Frage: Wer, wenn nicht die SRG, ist in der Lage, Programme anzubieten, von welchen auch Sinnesbehinderte Gebrauch machen können? Eine halbierte SRG – dies ist nicht Schwarzmalerei – wäre nicht mehr in der Lage, all dies und zudem in gleich hoher Qualität und Vielfalt anzubieten. Setzen wir also diese Programmvielfalt nicht mit einer Annahme der Initiative aufs Spiel!

Vincent Augustin, wie rechtfertigen Sie die Doppelbesteuerung von Privatpersonen und Firmen?
Das vom Volk schon vor über zehn Jahren in einer Referendumsabstimmung angenommene Gesetz besagt, dass sowohl die Haushalte eine Abgabe bezahlen müssen als auch Unternehmungen. Um die KMU noch stärker zu entlasten, hat der Bundesrat entschieden, dass ab 2027 nur noch Unternehmen mit einem MWST-Umsatz von mehr als 1,2 Millionen Franken eine Medienabgabe bezahlen müssen. Mehr als 80 Prozent, in Graubünden sogar gegen 85 Prozent, bezahlen also keine Medienabgabe. Abgesehen davon liegt keine Doppelbesteuerung vor, weil die privaten Haushalte weder juristisch noch faktisch identisch sind mit den Unternehmungen. Letztere bezahlen auch Kapital- und Gewinnsteuern, und die Aktio­näre und leitenden Führungspersonen bezahlen Ihrerseits Vermögens- und Einkommenssteuern auf Dividenden oder Löhne.

Es geht um Einnahmen von rund 180 Millionen Einnahmen von juristischen Personen. Warum hat die SRG eine Streichung der SRG-Gebühr bei Unternehmen so vehement bekämpft?
Aus der Mitte des Parlamentes wurde verschiedentlich versucht, die Unternehmensabgabe aus dem Gesetz zu kippen. Diese Versuche scheiterten, weil das Anliegen keine Mehrheit fand. Es lag nicht am Verhalten der SRG. Aber der Bundesrat hat, wie schon gesagt, das Anliegen insoweit ein Stück weit aufgenommen, als noch mehr Unternehmungen von der Medienabgabe befreit werden.

Ist es gerechtfertigt, dass eine gebührenfinanzierte SRG im digitalen Markt mit privaten Medienhäusern konkurriert?
Die SRG hält sich an die Vorgaben der bundesrätlichen Konzession, die vorerst bis 2028 verlängert wurde. Wird die Halbierungs­initiative abgelehnt, wird der Bundesrat in der Folge eine neue Konzession erlassen. Welche Vorgaben dann gemacht werden, bleibt abzuwarten. Gemäss RTVG wird die Konzession weiterhin von einem Service-Public-Auftrag für die gesamte Bevölkerung – also auch für die jüngeren Generationen – ausgehen müssen.

Wo sehen Sie Einsparpotenzial bei der SRG?
Der Bundesrat hat beschlossen, die Initiative mit einem eigenen, indirekten Gegenvorschlag zu bekämpfen, nämlich mit einer Anpassung der RTV-Verordnung mit damit einhergehender Reduktion der Haushaltsabgabe von aktuell 335 auf 300 Franken. Dieser Gegenvorschlag zwingt die SRG, rund 270 Millionen. Franken zu sparen. Entsprechend hat Generaldirektorin Susanne Wille zusammen mit dem Verwaltungsrat das Projekt Enavant konkretisiert. Die Öffentlichkeit wurde kürzlich darüber informiert, dass dieses Projekt eine Reduktion von 900 Arbeitsplätzen zur Folge haben wird.

Im Bereich Unterhaltung gibt es von privaten Anbietern ein riesiges Angebot. Kann sich die SRG nicht stärker auf Information, Bildung und Kultur beschränken?
Die SRG erfüllt die konzessionsrechtlichen Vorgaben. Sie ist nicht frei, autonom zu entscheiden, welche Angebote sie produziert und sendet bzw. welche nicht. Die SRG steht unbestrittenermassen in verschiedenen Bereichen in Konkurrenz zu privaten Angeboten. Nur muss eines nicht vergessen werden: Mit einer Medienabgabe pro Haushalt von 300 Franken bietet sie ein breites, viersprachiges Angebot, welches die Privaten nicht leisten (können). Alle Angebote der SRG sind dank der Medienabgabe frei zugänglich. Wenn Gebühren für Spotify oder Tiktok ausgegeben werden (müssten), stärkt man den Medienplatz Schweiz überhaupt nicht.


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