Ja zur Individualbesteuerung und Nein zur Klimafonds-Initiative

Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbands hat die Parolen zur Abstimmung vom 8. März gefasst: Ja zum direkten Gegenentwurf zur Volks-initiative «Bargeld ist Freiheit», Ja zur Individualbesteuerung und Ja zur SRG-Initiative. Nein sagt der BGV zur Klimafonds-Initiative.

Am meisten zu diskutieren im 35-köpfigen BGV-Kantonalvorstand hat die SRG-Initiative (S. 16–18) gegeben. Unbestritten waren dagegen die Entscheide zu den drei anderen Vorlagen. Bei der Individualbesteuerung überwiegen aus Sicht des BGV die Vorteile deutlich. Eine klare Mehrheit stellt sich hinter die Vorlage im Gegensatz zum Schweizerischen Gewerbeverband, welcher die Vorlage ablehnt. Die Klimafonds-Initiative würde keine Probleme lösen und entweder zu einer massiven Steuererhöhung oder Neuverschuldung führen.

Die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» kommt gemeinsam mit dem direkten Gegenentwurf des Bundes zur Abstimmung. Beide Vorlagen befassen sich mit der Rolle des Bargelds und der schweizerischen ­Währung auf Verfassungsebene. Das Initiativkomitee hat die Initiative nicht zurückgezogen, daher kommen beide Abstimmungsvorlagen am 8. März zur Abstimmung. Der BGV empfiehlt, nur den Gegenentwurf anzunehmen und diesen bei der Stichfrage anzukreuzen. Die Volksinitiative verlangt, zwei Grundsätze in der Bundesverfassung zu verankern: Zum einen soll der Bund verpflichtet werden, eine ausreichende Versorgung mit Bargeld sicherzustellen. Zum anderen soll eine Volksabstimmung zwingend vorgeschrieben sein, falls der Schweizer Franken künftig durch eine andere Währung ersetzt werden sollte. Bundesrat und Parlament erachten die Initiative jedoch als zu unpräzise formuliert, insbesondere hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleiben muss.

Der Gegenentwurf zur Initiative sieht vor, in der Verfassung festzuschreiben, dass der Schweizer Franken die nationale Währung ist und dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss. Damit übernimmt der Gegenentwurf die zentralen Anliegen der Initiative, verankert jedoch bestehende gesetzliche Regelungen neu auf Verfassungsebene. Konkret werden Bestimmungen aus dem Nationalbankgesetz und dem Währungsgesetz übernommen. Der Auftrag der Nationalbank wird mit dem Gegenentwurf dahingehend präzisiert, dass die Bargeldversorgung entsprechend den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs sicherzustellen ist. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Initiative und Gegenentwurf liegt in der Auslegung des Bargeldbegriffs. Während die Initiative so verstanden werden kann, dass Bargeld überall und jederzeit als Zahlungsmittel akzeptiert bleiben muss, verzichtet der Gegenentwurf auf eine solche weitgehende Festlegung. Er soll Rechtssicherheit schaffen, Unklarheiten vermeiden und das bestehende System stärken.­


Nein zur Klimafonds-Initiative

Worum es geht: Die linksgrüne Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» verlangt die Schaffung eines staatlichen Klimafonds. Aus diesem sollen zusätzliche Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie in die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft finanziert werden. Weitere Förderbereiche sind Aus- und Weiterbildungen, die Versorgungssicherheit, natürliche Kohlenstoffsenkung sowie der Schutz der Biodiversität. Die Mittel für den Fonds sollen aus dem Bundeshaushalt stammen. Vorgesehen ist, dass der Bund jährlich zwischen 0,5 und 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Fonds einzahlt. Dies entspricht nach heutigem Stand rund 3,9 bis 7,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Finanzierung des Fonds wird mit der Volksinitiative nicht geregelt. Entweder müssten die Steuern erhöht werden, bspw. die Mehrwertsteuer um rund 2 Prozent, oder der Bund müsste sich neu verschulden.

Argumente dagegen
Mit dem revidierten CO-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz sowie dem Gesetz über eine sichere Stromversorgung wurden zentrale Anliegen der Initiative bereits gesetzlich verankert. Gegen die Initiative spricht erstens, dass der Bund bereits heute erhebliche Mittel für Klimaschutz, Energiewende und Biodiversität einsetzt. Mit bestehenden und ab 2025 geltenden Förderinstrumenten stehen rund 2 Milliarden Franken pro Jahr für den Umbau des Energiesystems und die Reduktion der Treibhausgasemissionen zur Verfügung. Zusätzlich sind jährlich rund 600 Millionen Franken für die Förderung der Biodiversität vorgesehen. Ein zusätzlicher Fonds ist aus dieser Sicht nicht notwendig.

Die Initiative würde den Bundeshaushalt stark belasten. Bis 2050 würde der Fonds 200 Milliarden Franken verschlingen, was zu einer Neuverschuldung führen oder Steuererhöhungen nach sich ziehen würde. So müsste die Bundessteuer um bis zu 28 Prozent erhöht werden oder die Mehrwertsteuer um bis zu 2,5 Prozent. Die Neuverschuldung würde bis 6 Prozent pro Jahr betragen. Beides würde Haushalte und Unternehmen belasten, ohne eine nennenswerte Wirkung zu erzielen. Zudem besteht die Gefahr, dass Innova­tionskraft und unternehmerische Eigen­initiative geschwächt werden. Da der geforderte Klimafonds bis zu 10 Prozent des Bundesbudgets binden würde, würde das Geld an anderen Stellen fehlen. In der Realität bedeuten mehr Schulden weniger Spielraum für zentrale staatliche Aufgaben, die heute schon stark gefordert sind. Aufgrund dessen hat sich der Kantonalvorstand einstimmig gegen die Klimafonds-Initiative ausgesprochen.


Ja zur Individualbesteuerung

Worum es geht: Seit einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts aus dem Jahr 1984 ist bekannt, dass die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren zu steuerlichen Ungleichbehandlungen führen kann. Während viele Kantone seither eigene Lösungen wie das Splitting-Verfahren oder Verheirateten-Tarife eingeführt haben, besteht bei der direkten Bundessteuer weiterhin eine sogenannte Heiratsstrafe. Es handelt sich dabei um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Die Initiative wurde zurückgezogen. Gegen das Gesetz wurde aber das Referendum ergriffen, weshalb nun am 8. März eine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Mit der Gesetzesvorlage sollen künftig Ehepaare, analog zu unverheirateten Paaren, einzeln besteuert werden. Die Reform betrifft die direkte Bundessteuer sowie das Steuerharmonisierungsgesetz und soll auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene umgesetzt werden. Mit der Vorlage sind einige weitere Anpassungen im Steuerrecht verknüpft.

Argumente dafür
Steuerliche Gleichbehandlung:
Die Individualbesteuerung beseitigt die aktuelle steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren in unserem Land. Sie modernisiert das Steuersystem, setzt ein seit langem bestehendes Urteil des Bundesgerichts um und schafft klare sowie rechtssichere Rahmenbedingungen.

Entlastung von Familien und wirtschaftliche Impulse: Durch die Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von 6700 auf 12 000 Franken werden Familien spürbar entlastet. Die zusätzliche Kaufkraft kann den privaten Konsum stärken und positive Impulse für die Binnenwirtschaft setzen, auch wenn dies mit Mindereinnahmen für die öffentliche Hand verbunden ist.

Vereinfachung der Besteuerung: Für viele Haushalte, insbesondere für Paare mit ähnlichen Einkommen, wird die Steuerveranlagung transparenter und nachvollziehbarer. Die individuelle Besteuerung entspricht zudem der heutigen Lebens- und Erwerbs­realität vieler Familien.

Stärkung der Arbeitsanreize: Die Abschaffung der gemeinsamen Besteuerung kann die Erwerbsanreize für Zweitverdienende verbessern. Dies erleichtert den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt oder die Erhöhung des Arbeitspensums und trägt zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei.

Argumente dagegen
Mehrbelastung für Einverdiener-­Haushalte:
Familien mit nur einem oder einem deutlich höheren Haupteinkommen können in der Schweiz durch die Reform steuerlich stärker belastet werden. Besonders Haushalte mit einer klassischen Rollenverteilung sind betroffen, da die Individualbesteuerung bewusst Anreize zugunsten einer stärkeren Erwerbstätigkeit beider Partner setzt.

Erhöhter administrativer Aufwand: Die Einführung der Individualbesteuerung führt zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehr­aufwand für Steuerbehörden und Steuerpflichtige und kann ohne konsequente Digitalisierung zu höheren Kosten und zusätzlicher Bürokratie führen.

Kosten und Umstellungen für die Kantone: Viele Kantone in unserem Land haben bereits vor einiger Zeit bewährte Modelle wie das Splitting oder reduzierte Steuersätze für Verheiratete eingeführt. Der Systemwechsel zwingt sie zu erneuten Anpassungen ihrer Steuergesetze und Verwaltungsprozesse, was zusätzlichen Aufwand und Mehr­kosten verursacht.

Fragliche Wirkung bei Arbeitsan­reizen: Kritiker bezweifeln, dass die Individualbesteuerung das wirk­samste Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist. Alter­nativen wie ein gezielter Ausbau des Zweitverdiener-Abzugs könnten Arbeitsanreize direkter setzen, ohne einen umfassenden Systemwechsel zu erfordern.


zurück zur Übersicht