Neue Stromregeln als Chance für Unternehmen

Seit Anfang 2026 gelten mit dem revidierten Schweizer Stromgesetz neue Regeln für die Energieproduktion, den Eigenverbrauch und den Strom­handel. Gleichzeitig ist im Kanton Graubünden das neue Klima- und Innovationsgesetz in Kraft getreten, das zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnet. Für Unternehmen mit eigenen Liegenschaften ergibt sich damit ein günstiger Zeitpunkt, um in die Produktion, Speicherung und intelligente Steuerung von Energie zu investieren.

Im Rahmen des revidierten Stromgesetzes sind neben den bekannten Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch neu auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften möglich, welche den lokalen Austausch von Strom über das öffentliche Netz erleichtern. Hinzu kommen eine marktbasierte Einspeisevergütung mit Minimalgarantie sowie die Möglichkeit, die Einspeisung von Photovoltaikanlagen in vielen Fällen auf 70 Prozent zu begrenzen, um den Netzausbau zu entlasten. Energieversorger müssen für Kundinnen und Kunden mit Smartmetern dynamische Tarife anbieten. «Auf kantonaler Ebene stehen Unternehmen Fördergelder für Winterstromproduktion, Energieeffi­zienz sowie Ladeinfrastruktur zur Verfügung», erklärt Remi Crameri, Vizedirektor der ibW Höhere Fachschule in Chur. Das revidierte Stromgesetz bringe für Unternehmen mehrere relevante Änderungen. Dazu würden insbesondere die harmonisierte Rückvergütung für Solarstrom sowie die Einführung dynamischer Stromtarife zählen. «Diese fördern die Eigenproduk­tion, erfordern aber auch ein aktiveres Energiemanagement, vor allem bei energie­intensiven Betrieben.» Neu sei auch die Förderung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften für den lokalen Stromhandel.

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Produzenten und Verbrauchern innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Lokal erzeugter Strom kann so über das öffentliche Netz geteilt werden. «Im Unterschied zum bisherigen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch müssen sich die Teilnehmenden nicht hinter demselben Zähler befinden, was die Einsatzmöglichkeiten erweitert.»

Freier Markt oder Grundversorgung
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 100 Megawattstunden können ihren Stromlieferanten weiterhin frei wählen. Unterschiede ergeben sich vor allem bei der Preisbildung. Die Teilnahme an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft ist sowohl für Marktverbraucher als auch für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung möglich. Der Reststrom wird weiterhin über Marktverträge oder regulierte Tarife bezogen.

Energieverbünde sind besonders interessant für Unternehmen, deren Energieproduktion und -verbrauch zeitlich zusammenpassen. Dazu zählen Betriebe mit grossen Photovoltaikflächen in Kombination mit hohem Tagesverbrauch. Solarstrom kann so wirtschaftlich genutzt werden, da er während Büro- und Produktionszeiten meist günstiger ist als Netzstrom. «Auch für Immobilienunternehmen mit gemischter Nutzung bieten sich Vorteile, oft ergänzt durch Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme», so Crameri.

Batteriespeicher und KMU-Lösungen
Batteriespeicher gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie helfen, Lastspitzen zu reduzieren, den Eigenverbrauch zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu verbessern. In Kombination mit intelligenten Steuerungssystemen lassen sich flexible Verbraucher wie Ladeinfrastruktur gezielt einbinden. Für kleinere und mittlere Betriebe ist vor allem die abgestimmte Kombination aus Photovoltaik, Energieverbund, Speicher und flexiblen Lasten entscheidend, um die Energieversorgung langfristig wirtschaftlich zu gestalten.

 


Nein zur Klimafonds-Initiative

Worum es geht: Die linksgrüne Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» verlangt die Schaffung eines staatlichen Klimafonds. Aus diesem sollen zusätzliche Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie in die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft finanziert werden. Weitere Förderbereiche sind Aus- und Weiterbildungen, die Versorgungssicherheit, natürliche Kohlenstoffsenkung sowie der Schutz der Biodiversität. Die Mittel für den Fonds sollen aus dem Bundeshaushalt stammen. Vorgesehen ist, dass der Bund jährlich zwischen 0,5 und 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Fonds einzahlt. Dies entspricht nach heutigem Stand rund 3,9 bis 7,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Finanzierung des Fonds wird mit der Volksinitiative nicht geregelt. Entweder müssten die Steuern erhöht werden, bspw. die Mehrwertsteuer um rund 2 Prozent, oder der Bund müsste sich neu verschulden.

Argumente dagegen
Mit dem revidierten CO-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz sowie dem Gesetz über eine sichere Stromversorgung wurden zentrale Anliegen der Initiative bereits gesetzlich verankert. Gegen die Initiative spricht erstens, dass der Bund bereits heute erhebliche Mittel für Klimaschutz, Energiewende und Biodiversität einsetzt. Mit bestehenden und ab 2025 geltenden Förderinstrumenten stehen rund 2 Milliarden Franken pro Jahr für den Umbau des Energiesystems und die Reduktion der Treibhausgasemissionen zur Verfügung. Zusätzlich sind jährlich rund 600 Millionen Franken für die Förderung der Biodiversität vorgesehen. Ein zusätzlicher Fonds ist aus dieser Sicht nicht notwendig.

Die Initiative würde den Bundeshaushalt stark belasten. Bis 2050 würde der Fonds 200 Milliarden Franken verschlingen, was zu einer Neuverschuldung führen oder Steuererhöhungen nach sich ziehen würde. So müsste die Bundessteuer um bis zu 28 Prozent erhöht werden oder die Mehrwertsteuer um bis zu 2,5 Prozent. Die Neuverschuldung würde bis 6 Prozent pro Jahr betragen. Beides würde Haushalte und Unternehmen belasten, ohne eine nennenswerte Wirkung zu erzielen. Zudem besteht die Gefahr, dass Innova­tionskraft und unternehmerische Eigen­initiative geschwächt werden. Da der geforderte Klimafonds bis zu 10 Prozent des Bundesbudgets binden würde, würde das Geld an anderen Stellen fehlen. In der Realität bedeuten mehr Schulden weniger Spielraum für zentrale staatliche Aufgaben, die heute schon stark gefordert sind. Aufgrund dessen hat sich der Kantonalvorstand einstimmig gegen die Klimafonds-Initiative ausgesprochen.


Ja zur Individualbesteuerung

Worum es geht: Seit einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts aus dem Jahr 1984 ist bekannt, dass die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren zu steuerlichen Ungleichbehandlungen führen kann. Während viele Kantone seither eigene Lösungen wie das Splitting-Verfahren oder Verheirateten-Tarife eingeführt haben, besteht bei der direkten Bundessteuer weiterhin eine sogenannte Heiratsstrafe. Es handelt sich dabei um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Die Initiative wurde zurückgezogen. Gegen das Gesetz wurde aber das Referendum ergriffen, weshalb nun am 8. März eine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Mit der Gesetzesvorlage sollen künftig Ehepaare, analog zu unverheirateten Paaren, einzeln besteuert werden. Die Reform betrifft die direkte Bundessteuer sowie das Steuerharmonisierungsgesetz und soll auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene umgesetzt werden. Mit der Vorlage sind einige weitere Anpassungen im Steuerrecht verknüpft.

Argumente dafür
Steuerliche Gleichbehandlung:
Die Individualbesteuerung beseitigt die aktuelle steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren in unserem Land. Sie modernisiert das Steuersystem, setzt ein seit langem bestehendes Urteil des Bundesgerichts um und schafft klare sowie rechtssichere Rahmenbedingungen.

Entlastung von Familien und wirtschaftliche Impulse: Durch die Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von 6700 auf 12 000 Franken werden Familien spürbar entlastet. Die zusätzliche Kaufkraft kann den privaten Konsum stärken und positive Impulse für die Binnenwirtschaft setzen, auch wenn dies mit Mindereinnahmen für die öffentliche Hand verbunden ist.

Vereinfachung der Besteuerung: Für viele Haushalte, insbesondere für Paare mit ähnlichen Einkommen, wird die Steuerveranlagung transparenter und nachvollziehbarer. Die individuelle Besteuerung entspricht zudem der heutigen Lebens- und Erwerbs­realität vieler Familien.

Stärkung der Arbeitsanreize: Die Abschaffung der gemeinsamen Besteuerung kann die Erwerbsanreize für Zweitverdienende verbessern. Dies erleichtert den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt oder die Erhöhung des Arbeitspensums und trägt zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei.

Argumente dagegen
Mehrbelastung für Einverdiener-­Haushalte:
Familien mit nur einem oder einem deutlich höheren Haupteinkommen können in der Schweiz durch die Reform steuerlich stärker belastet werden. Besonders Haushalte mit einer klassischen Rollenverteilung sind betroffen, da die Individualbesteuerung bewusst Anreize zugunsten einer stärkeren Erwerbstätigkeit beider Partner setzt.

Erhöhter administrativer Aufwand: Die Einführung der Individualbesteuerung führt zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehr­aufwand für Steuerbehörden und Steuerpflichtige und kann ohne konsequente Digitalisierung zu höheren Kosten und zusätzlicher Bürokratie führen.

Kosten und Umstellungen für die Kantone: Viele Kantone in unserem Land haben bereits vor einiger Zeit bewährte Modelle wie das Splitting oder reduzierte Steuersätze für Verheiratete eingeführt. Der Systemwechsel zwingt sie zu erneuten Anpassungen ihrer Steuergesetze und Verwaltungsprozesse, was zusätzlichen Aufwand und Mehr­kosten verursacht.

Fragliche Wirkung bei Arbeitsan­reizen: Kritiker bezweifeln, dass die Individualbesteuerung das wirk­samste Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist. Alter­nativen wie ein gezielter Ausbau des Zweitverdiener-Abzugs könnten Arbeitsanreize direkter setzen, ohne einen umfassenden Systemwechsel zu erfordern.


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