«Für eine faire Medienabgabe und einen zeitgemässen Auftrag»
04.02.2026
Der Bündner Gewerbeverband (BGV) hat seine Ja-Parole zur SRG-Initiative nach einer seriösen und engagierten Diskussion gefasst. Entgegen manchen Behauptungen ist der BGV weder SVP-gesteuert noch grundsätzlich gegen einen sinnvollen Service public. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder und haben einen wohlüberlegten Entscheid gefällt. Ausschlaggebend war für uns die umsatzabhängige Abgabe für Unternehmen. Sie ist schlicht unfair. Besonders Unternehmen mit hohen Umsätzen, aber tiefen Margen wie Detailhandel oder Garagisten werden dadurch unverhältnismässig belastet. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist diese Abgabe mehr als ein Ärgernis. Sie ist eine reale finanzielle Belastung für den Handel.
Die geräteunabhängige TV- und Radioabgabe für Unternehmen wurde 2015 mit nur rund 3000 Stimmen Unterschied vom Stimmvolk angenommen. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht den degressiven Tarif der Unternehmensabgabe als verfassungswidrig beurteilt. Entscheidend ist noch etwas anderes: Abgaben und Gebühren bezahlt man für eine konkrete Leistung. Andere öffentliche Güter sind über Steuern zu finanzieren. Öffentlich-rechtliche Medien sind eine Dienstleistung für die Bevölkerung, nicht für Unternehmen. Menschen und nicht Unternehmen schauen Fernsehen und hören Radio. Entsprechend bezahlt die Bevölkerung den Service public bereits über die Haushaltsabgabe.
Man kann dem Gewerbe nicht vorwerfen, es habe keine anderen Wege gesucht, um diese unfaire Abgabe abzuschaffen. Der Schweizerische Gewerbeverband hat während Jahren versucht, diese Abgabe abzuschaffen oder zumindest grundlegend zu reformieren – ohne Erfolg. Zuletzt scheiterte im vergangenen Jahr ein indirekter Gegenvorschlag zur SRG-Initiative im Ständerat. Dieser hätte eine stufenweise Abschaffung der Unternehmensabgabe bis 2035 vorgesehen. Auch dieser Vorstoss wurde unter starkem Lobbying der SRG versenkt. Damit trägt die SRG nun selbst die Verantwortung dafür, dass sich das Gewerbe hinter die Initiative stellt.
Natürlich haben wir uns auch mit den möglichen Folgen für den dreisprachigen Kanton Graubünden auseinandergesetzt. Neben Risiken sehen wir dabei durchaus auch Chancen. Selbst bei einer Annahme der Initiative würden der SRG weiterhin rund 630 Millionen Franken pro Jahr an Gebührengeldern zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Alle Informationssendungen von SRF (Radio und Fernsehen) kosten heute rund 48 Millionen Franken jährlich.
Die Gegner der Initiative warnen vor der Schliessung der Regionalstudios. Für Graubünden ein schlagendes Argument. Bundesrat Albert Rösti, die SRF-Direktorin Susanne Wille und der RumantschiaVertreter im SRG-Verwaltungsrat, Vincent Augustin, sagen alle dasselbe und drohen mit der Schliessung der RTR-Studios. Diese Drohkulisse suggeriert, dass nach einer Annahme der Initiative automatisch mit dem Rasenmäher gespart würde. Doch darüber entscheidet weder die SRG noch der Bundesrat, sondern das Parlament und wahrscheinlich das Stimmvolk. Denn nach einer Annahme müsste das Radio- und Fernsehgesetz revidiert werden.
Diese Gesetzesrevision würde zwangsläufig eine kritische Überprüfung des SRG-Auftrags beinhalten. Dieser stammt weitgehend aus einer Zeit, in der man sich samstagabends gemeinsam vor den Fernseher setzte und mittags Radio hörte. Diese Realität existiert nicht mehr. Technologien, Kanäle und Nutzungsgewohnheiten verändern sich rasant. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, neu zu definieren, was heute zum medialen Service public gehört –und was nicht mehr dazugehört. Gehören Unterhaltung, Sport und Filme weiterhin dazu, obwohl es in diesen Bereichen unzählige private Angebote gibt? Auch in der Film- und Kulturförderung hat sich seit der Gründung der SRG vor fast 100 Jahren einiges verändert. Seither wurden unzählige Förderinstrumente eingeführt. Mit der Lex Netflix ist vor Kurzem ein weiterer Fördertopf dazugekommen. Auch lassen sich die Herausforderungen durch Onlinemedien und künstliche Intelligenz nicht mit einem Festhalten an überholten medienpolitischen Strukturen lösen. Das Problem der Gratisverwertung medialer Inhalte durch künstliche Intelligenz muss anders gelöst werden.
Wie viel von den verbleibenden 630 Millionen Franken an SRG-Gebührengelder Graubünden erhalten würde, müsste politisch festgelegt werden. Der Kanton stellt rund 2,5 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Mindestens dieser Anteil der Gebührenmittel plus zusätzlich zwei Prozent wegen der Mehrsprachigkeit wäre sachlich begründbar. Damit ergäbe sich ein Budget von rund 25 Millionen Franken für ein dreisprachiges Radio- und TV-Angebot aus Graubünden für Graubünden. Das entspricht in etwa dem heutigen Beitrag aus dem RTR-Gebührentopf. Zum Vergleich: Die Südostschweiz erhält derzeit knapp acht Millionen Franken pro Jahr aus der Konzession für Radio und Fernsehen. Eine Annahme der Initiative könnte sogar die Chance eröffnen, ein dreisprachiges Medienhaus aufzubauen.
Persönlich gehe ich noch einen Schritt weiter. Aus demokratiepolitischer Sicht braucht es heute keine starke nationale SRG mehr. Auf nationaler Ebene ist die Meinungsvielfalt dank privater Medienhäuser weitgehend gegeben. Anders sieht es in den Regionen aus. Dort besteht ein echtes Defizit an Medienvielfalt. Gerade auf regionaler Ebene braucht es einen starken Service public, weil der Medienmarkt nicht richtig funktioniert. Medienpolitisch sollte eine Annahme der SRG-Initiative daher nicht zu einer Zentralisierung führen, sondern zu einer gezielten Dezentralisierung, heisst weniger nationale Konzentration, dafür mehr regionale Verankerung. Das wäre im Interesse der Demokratie, der Meinungsvielfalt und der sprachlichen Vielfalt unseres Landes. Man kann die SRG-Initiative auch als Chance für eine grundlegende Reform des medialen Service public sehen.

